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   RG, 12.04.1920 - III 276/20   

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RG, 12.04.1920 - III 276/20 (https://dejure.org/1920,702)
RG, Entscheidung vom 12.04.1920 - III 276/20 (https://dejure.org/1920,702)
RG, Entscheidung vom 12. April 1920 - III 276/20 (https://dejure.org/1920,702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann schon bei Beginn des Geschäftsjahrs angenommen werden, daß der gesetzliche Vertreter des ordentlichen Vorsitzenden verhindert sein werde, in bestimmten, unter seiner Mitwirkung abzuhaltenden, Sitzungen der Kammer den Vorsitz zu führen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 298
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß auch Überlastung ein Hinderungsgrund für die Mitwirkung im erkennenden Gericht sein kann (vgl. RGSt 54, 298).
  • BGH, 13.12.1955 - 1 StR 354/55

    Rechtsmittel

    Für die Annahme einer Verhinderung im Sinne der §§ 63 Abs. 1, 66 Abs. 1 GVG reicht nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 298 f; 55, 236 f; 56, 63 f; 62, 273, 274 f; RG Goltd Arch Bd 47, 159; Bd 62, 482) und des Bundesgerichtshofs (2 StR 53/51 vom 6. April 1951 und 4 StR 77/51 vom 19. April 1951, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1951, 539 zu § 67 GVG) jede tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit, als Richter tätig zu werden, insbesondere auch Überlastung mit anderen Dienstgeschäften aus.

    Er hält vielmehr an der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs fest, nach der das Ergebnis der Ermittlungen des Landgerichtspräsidenten die tatsächliche Grundlage für die Entscheidung des Revisionsgerichts bildet (vgl u.a. RGSt 40, 268, 269; 46, 254, 256; 54, 298 f; 62, 273; BGH MDR 1951, 539 zu § 67 GVG).

  • BGH, 21.06.1960 - 1 StR 219/60

    Rechtsmittel

    Als Verhinderungsgrund in diesem Sinne gilt nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 54, 298; 55, 236; RG GA 62, 482; BGH LM Nr. 4 zu § 67 GVG) auch geschäftliche Überlastung des Vorsitzenden.

    Er kann sich auch schon vor Beginn des Geschäftsjahres für bestimmte Sitzungstage im voraus für verhindert erklären oder für verhindert erklären lassen und an diesen Tagen die Sitzung dem Vertreter überlassen (u.a. RGSt 54, 298; 55, 201; 55, 236; 62, 366; BGHSt 2, 71, 72) [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51].

  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines

    Ein Verhinderungsgrund in diesem Sinne ist nach ständiger Rechtsprechung auch die Geschäftsüberlastung des Richters (RGSt 54, 298, 299; 55, 236, 237; RG GA 47, 159; 62, 482; BGHSt 12, 33, 36 [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58]; BGH bei Dallinger MDR 1951, 539 zu GVG § 67).
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58

    Ludwig Zind

    Daß eine solche Überlastung, einen Verhinderungsgrund im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1 (und der §§ 66 Abs. 1, 67) GVG bilden kann, ist unbestritten (vgl. u.a. RGSt 54, 298; BGH LM Nr. 4 zu § 67 GVG).
  • BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51
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  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55

    Rechtsmittel

    Dies ist für die geschäftliche Überlastung in der Rechtsprechung anerkannt (RGSt 54, 298).
  • BGH, 13.01.1953 - 1 StR 651/52

    Rechtsmittel

    Wenn Dr. Sch. vielmehr infolge der starken Geschäftsbelastung der Kammer nur einen im Verhältnis zu dem Gesamtanfall geringen Teil der Verhandlungssachen an den von dem Präsidium des Landgerichts gemäss § 66 GVG ordnungsgemäss zu seinem regelmässigen Vertreter bestellten Landgerichtsrat B. oder bei dessen Verhinderung an ein anderes Mitglied der Kammer abgegeben hat, so verstiess das in keiner Weise gegen §§ 62 Abs. 1, 66 Abs. 1 GVG (vgl. u.a. RGSt 25, 389; 54, 298; 62, 366).
  • BGH, 05.06.1952 - 5 StR 120/52

    Rechtsmittel

    Selbst wenn der behauptete Verstoß gegen § 58 Abs. 1 StPO vorliegen würde, könnte die Revision darauf nicht gestützt werden, weil diese Bestimmung nur eine Ordnungsvorschrift bildet, wie bereits das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben hat (vgl u.a. RGSt 2, 53 (54); 40, 157 (158); 54, 298).
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